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   OLG Koblenz, 29.01.2015 - 5 U 1389/14   

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https://dejure.org/2015,2095
OLG Koblenz, 29.01.2015 - 5 U 1389/14 (https://dejure.org/2015,2095)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.01.2015 - 5 U 1389/14 (https://dejure.org/2015,2095)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 5 U 1389/14 (https://dejure.org/2015,2095)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 104 BGB, § 311b BGB, § 873 BGB, § 925 BGB, § 11 Abs 1 S 2 BeurkG
    Einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Eigentumsumschreibung bei dementiellem Syndrom aber unzureichenden Indizien für Geschäftsunfähigkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 104, 311b, 873, 925; BeurkG §§ 11 Abs. 1 S. 2, 17; ZPO §§ 920, 935, 942
    Keine einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Eigentumsumschreibung bei dementiellem Abbausyndrom des Veräußerers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhinderung der Eigentumsumschreibung an einem Grundstück wegen dementiellem Syndroms des Veräußers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhinderung der Eigentumsumschreibung an einem Grundstück wegen dementiellem Syndroms der Veräußerin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsunfähigkeit nicht nachgewiesen: Eigentum kann umgeschrieben werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 917
  • WM 2016, 952
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2015 - 5 U 1389/14
    Das verlangt zwar nicht die Herstellung von richterlicher Gewissheit; aber es ist erforderlich, die Überzeugung herbeizuführen, dass die von der Klägerin verfolgten Rechte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bestehen (BGHZ 156, 139; BGH NJW 1996, 1682).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2015 - 5 U 1389/14
    Aber das ist so nicht nachvollziehbar und im Übrigen auch in der Wertung zu wenig nuanciert, als dass es mit Blick auf den Tatbestand der §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 1 BGB Aussagekraft besitzen könnte, zumal dieser Tatbestand nicht in jedwedem dementiellen Stadium erfüllt ist (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 969; OLG Düsseldorf MDR 2013, 702; OLG München FamRZ 2009, 2033; LG Neuruppin FamRZ 2007, 931).
  • BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95

    Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Ausübung eines erbvertraglich

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2015 - 5 U 1389/14
    Aber das ist so nicht nachvollziehbar und im Übrigen auch in der Wertung zu wenig nuanciert, als dass es mit Blick auf den Tatbestand der §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 1 BGB Aussagekraft besitzen könnte, zumal dieser Tatbestand nicht in jedwedem dementiellen Stadium erfüllt ist (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 969; OLG Düsseldorf MDR 2013, 702; OLG München FamRZ 2009, 2033; LG Neuruppin FamRZ 2007, 931).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2015 - 5 U 1389/14
    Das verlangt zwar nicht die Herstellung von richterlicher Gewissheit; aber es ist erforderlich, die Überzeugung herbeizuführen, dass die von der Klägerin verfolgten Rechte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bestehen (BGHZ 156, 139; BGH NJW 1996, 1682).
  • LG Berlin, 05.10.2006 - 83 T 347/06
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2015 - 5 U 1389/14
    Aber das ist so nicht nachvollziehbar und im Übrigen auch in der Wertung zu wenig nuanciert, als dass es mit Blick auf den Tatbestand der §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 1 BGB Aussagekraft besitzen könnte, zumal dieser Tatbestand nicht in jedwedem dementiellen Stadium erfüllt ist (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 969; OLG Düsseldorf MDR 2013, 702; OLG München FamRZ 2009, 2033; LG Neuruppin FamRZ 2007, 931).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2013 - 3 Wx 33/13

    Berechtigung des Grundbuchamtes zum Verlangen nach Vorlage eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2015 - 5 U 1389/14
    Aber das ist so nicht nachvollziehbar und im Übrigen auch in der Wertung zu wenig nuanciert, als dass es mit Blick auf den Tatbestand der §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 1 BGB Aussagekraft besitzen könnte, zumal dieser Tatbestand nicht in jedwedem dementiellen Stadium erfüllt ist (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 969; OLG Düsseldorf MDR 2013, 702; OLG München FamRZ 2009, 2033; LG Neuruppin FamRZ 2007, 931).
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